Die Nachhilfe bereitet auf individueller Stundenbasis zur theoretischen Sachkundeprüfung TRGI, TRWI für die Eintragung beim Versorger im Installateur und Heizungsbauer Handwerk. Folgende Inhalte können behandelt werden:
1. Sachkunde TRWI (Trinkwasserkonzession):
• Planung von Trinkwasserinstallationen
• Bauteile, Apparate, Werkstoffe
• Einsatz von Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser
• Anschluss von Apparaten
• Ermittlung der Rohrdurchmesser
• Anlagen zur Druckerhöhung
• Anlagen zur Druckminderung
• Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
• Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung
• Sachgerechter Betrieb der Anlagen
2. Sachkunde TRGI (Gaskonzession):
• Grundlagen der Gastechnik
• Gasanwendung
• Gasinstallation im Gebäude
• Kundenanlage
• Auswahl und Bemessung von Gasströmungswächtern sowie
• Abgleich mit der Leitungsdimensionierung nach den TRGI 2018
• Ermittlung der Rohrdurchmesser und des Spitzenvolumenstromes
• Aufstellung von Gasgeräten der Art A und B
• Aufstellung von Gasgeräten der Art C, Abgasabführung von
• Feuerstätten
| Uhrzeiten | 2 mal pro Woche, 90min je Sitzung | |||
| Zulassungsvoraussetzungen |
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| Inklusive |
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1.Voraussetzung: Ein Antrag auf Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) wurde bei der Handwerkskammer (HWK) gestellt, und die Unterlagen reichen nicht aus, um die Qualifikation zu belegen.
2.Bestellung des Prüfers: Die HWK beauftragt in der Regel einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Abnahme der Prüfung.
3.Vorgespräch: Der Sachverständige kontaktiert den Antragsteller, um den Umfang der Prüfung (fachlich, rechtlich, kaufmännisch) festzulegen.
4.Prüfungsinhalte: Die Prüfung umfasst theoretische Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten im SHK-Handwerk.
5.Prüfungsvorbereitungslehrgang
6.Durchführung der Sachkundeprüfung
Ort: Oft im Betrieb des Sachverständigen oder an einem festgelegten Ort.
Inhalt: Prüfung der fachlichen Eignung (meist Meisterkenntnisse im SHK-Bereich).
Keine Dolmetscher: Grundsätzlich sind Dolmetscher nicht zugelassen.
7.Gutachten: Nach der Prüfung erstellt der Sachverständige ein Gutachten über das Bestehen oder Nichtbestehen und übermittelt dieses an die Handwerkskammer.
8.Kosten: Die Kosten richten sich nach dem Prüfungsaufwand (Fahrtkosten, Zeit).
Vier Prüfungsteile zur Meisterprüfung
Teil I – Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Tätigkeiten
Teil II – Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III – Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV – Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Es gibt zwei Wege der Ausübungsberechtigung ohne Meister.
– § 7b HwO (Altgesellenregelung): Wenn Sie Geselle in einem SHK-Beruf sind und eine sechsjährige Berufserfahrung nachweisen können, davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Position.
– § 8 HwO (Ausnahmebewilligung): Wenn die Meisterprüfung unzumutbar ist (z.B. aus Altersgründen oder gesundheitlichen Einschränkungen) und Kenntnisse/Fertigkeiten auf andere Weise nachgewiesen werden.
1. Gesellenbrief/Facharbeiterzeugnis.
2. Arbeitszeugnisse über die gesamte Berufstätigkeit.
3. Detaillierte Tätigkeitsbescheinigungen, die die leitende Funktion (Eigenverantwortung, Personalverantwortung) belegen.







