15 Std, 30 Std, 45 Std
Duration
1 on 1
max. Places
Hamburg, Lauenburg, Online lessons
Type

The course is aimed at foreigners, German as a foreign language for the purposes of the residence permit, e.g. Spousal reunification, Settlement permit, naturalization, Want to learn and improve your work permit.

Kursdetails
The private German course is in 3 variants offered. The express course with 15 Terminen eignet sich besonders für Ausländer mit Vorkenntnissen. Es wird vorausgesetzt, dass bereits Deutsch sprechen können. The intensive course 30 Terminen eignet sich für Personen mit beschränkter zeitlicher Verfügbarkeit. It is a compressed crash course in German with a focus on speaking. Der Normalkurs Deutsch mit 45 Terminen ist für Anfänger angelegt und behandelt umfassend und vertieft Grammatik und Sprechtraining von Grund auf. You get the most learning effect through numerous exercises and moderate pace.

Spousal reunification
Für den Nachzug eines Ehegatten zu einem in Deutschland lebenden Ausländer gelten Anforderungen an Deutschkenntnisse:
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 No. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) muss der nachziehende Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Das bedeutet Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Settlement permit
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten erweiterte Anforderungen:
Laut § 9 Abs. 2 Satz 1 No. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) müssen in der Regel „ausreichende deutsche Sprachkenntnisse“ nachgewiesen werden. Diese entsprechen meistens dem Niveau B1 des GER, d.h. selbstständige Sprachverwendung.

naturalization
Die Einbürgerung setzt ebenfalls Deutschkenntnisse voraus:
Nach § 10 Abs. 1 No. 6 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) müssen Bewerber über „ausreichende Kenntnisse“ der deutschen Sprache verfügen, die durch einen Nachweis auf dem B1 Niveau (GER) bestätigt werden.

Arbeitserlaubnis / Beschäftigung
Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist das Sprachniveau oft von der Tätigkeit abhängig:
Gemäß § 18a Abs. 1 Satz 2 und § 18b Abs. 1 No. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können je nach Beruf und Qualifikation unterschiedliche Sprachanforderungen gelten. Für qualifizierte Beschäftigung wird häufig das Niveau B1 oder höher (GER) verlangt; für bestimmte Berufe genügen auch Grundkenntnisse (A2 GER).

 

Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen:

Zweck Paragraph/Norm Sprachniveau
Spousal reunification § 28, § 30 AufenthG A1 (einfache Kommunikation)
Settlement permit § 9 AufenthG B1 (ausreichende Sprachkenntnisse)
naturalization § 10 StAG B1 (ausreichende Sprachkenntnisse)
Arbeitserlaubnis/Beschäftigung § 18a, § 18b AufenthG je nach Beruf A2–B1
recommendation 3 times a week, 90min per session
Included
qualified German language training
DSGVO – compliant data protection
Not included
time registration fee
Textbooks
free travel
Hamburg Lüneburg Lübeck
Availability Daily 8:00 – 19:00 Clock

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Additional information

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